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Kostenpflichtige Freeware (Gastartikel)

Mit diesen wenigen Worten darf ich den ersten Gastartikel auf wantastisch.de einleiten. Vielen Dank an Max von ipad-deluxe.de!

Wie auf dem ersten Blick zu erkennen ist der Titel ein Widerspruch. Freeware ist im Internet ein gängiger Ausdruck für kostenlose Programme. Allerdings nutzen diverse Seiten das Suchverhalten der User aus. Sie werben mit Freeware, erheben aber dennoch Kosten. Das Wort Freeware wird quasi als Lockbegriff verwendet. Wenn bei einer sog. Freeware Kosten erhoben werden und dies auch noch verschwiegen wird, so ist dies nicht nur unmoralisch, es ist illegal.

Entscheidung des Landgerichts Hamburg

Die Entscheidung, dass Freeware nur mit einem deutlich sichtbaren Hinweis kostenpflichtig angeboten werden darf, wurde inzwischen gerichtlich festgehalten. Es wird darauf verwiesen, dass ein durchschnittlicher Internet-User, der nicht immer mit allen Funktionen vertraut ist, verstehen muss, dass er für die Verwendung des Programms bezahlen muss. Der Begriff Freeware ist ansonsten für die Person irreführend und kann zu einem unbeabsichtigten Kauf führen. Wäre dies nicht öfters vorgekommen, hätte es das Gerichtsurteil (327 O 634/09) wohl nicht gegeben.Weiterlesen >>