Kostenpflichtige Freeware (Gastartikel)

Mit diesen wenigen Worten darf ich den ersten Gastartikel auf wantastisch.de einleiten. Vielen Dank an Max von ipad-deluxe.de!

Wie auf dem ersten Blick zu erkennen ist der Titel ein Widerspruch. Freeware ist im Internet ein gängiger Ausdruck für kostenlose Programme. Allerdings nutzen diverse Seiten das Suchverhalten der User aus. Sie werben mit Freeware, erheben aber dennoch Kosten. Das Wort Freeware wird quasi als Lockbegriff verwendet. Wenn bei einer sog. Freeware Kosten erhoben werden und dies auch noch verschwiegen wird, so ist dies nicht nur unmoralisch, es ist illegal.

Entscheidung des Landgerichts Hamburg

Die Entscheidung, dass Freeware nur mit einem deutlich sichtbaren Hinweis kostenpflichtig angeboten werden darf, wurde inzwischen gerichtlich festgehalten. Es wird darauf verwiesen, dass ein durchschnittlicher Internet-User, der nicht immer mit allen Funktionen vertraut ist, verstehen muss, dass er für die Verwendung des Programms bezahlen muss. Der Begriff Freeware ist ansonsten für die Person irreführend und kann zu einem unbeabsichtigten Kauf führen. Wäre dies nicht öfters vorgekommen, hätte es das Gerichtsurteil (327 O 634/09) wohl nicht gegeben.

Abo-Verkäufer müssen auszeichnen

Dieses Verhalten war häufig bei den sog. „Abo-Fallen“ angewandt worden. Dort wurde mit einem kostenlosen Produkt geworben. Gleichzeitig wurde ein Vertrag über eine bestimmte Laufzeit geschlossen, der die Abnahme einer Zeitschrift oder eines sonstigen Abonnements gewährleistet hat. Der User hat davon jedoch nichts mitbekommen. Jetzt muss das Angebot deutlich gekennzeichnet sein.

Die Übersicht mit mobilen Medien

Für ein Tablet sind längst nicht alle Internetseiten konfiguriert. Dies bedeutet auch, dass wichtige Hinweise übersehen werden können. Daher ist es ratsam genau aufzupassen, bevor ein Vertragsabschluss über den Tablet-PC geschlossen wird. Solche Produkte gibt es z.B. von Herstellern wie Lenovo.

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