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Warum es wichtig ist, Cloud-Computing zu verstehen (Gastartikel)

Und ein weiterer Gastartikel trudelt ein – damit sind es schon zwei! Dieses Mal gibt es Lesestoff von Dell zu einem, für mich persönlich, sehr interessanten Thema.

Mit technologischen Änderungen Schritt zu halten, ist immer eine Herausforderung. Informationen können von der Entstehung bis zur Konsumierung über viele Pfade führen. Diese Pfade können sogar im Konflikt miteinander stehen oder unbeabsichtigt ihre eigenen Informationen schaffen. Deswegen kann es zuweilen lange dauern, bis Nachrichten über große Veränderungen wie das Cloud-Computing von der breiten Öffentlichkeit verstanden werden.

Es scheint, als ob niemand Cloud-Computing verstehen würde

Eine neulich von Citrix Systems in Auftrag gegebene Umfrage von Wakefield Research zeigt großes Unwissen über Cloud-Computing, trotz des bestehenden Hypes. Erstaunliche 95% der Benutzer, die angaben, dass sie die Cloud nicht benutzen, tun dies doch. Dies kommt von einem fundamentalen Missverständnis darüber, was die Cloud ist. Einfach gesagt: Die Cloud ist das Internet.

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Kostenpflichtige Freeware (Gastartikel)

Mit diesen wenigen Worten darf ich den ersten Gastartikel auf wantastisch.de einleiten. Vielen Dank an Max von ipad-deluxe.de!

Wie auf dem ersten Blick zu erkennen ist der Titel ein Widerspruch. Freeware ist im Internet ein gängiger Ausdruck für kostenlose Programme. Allerdings nutzen diverse Seiten das Suchverhalten der User aus. Sie werben mit Freeware, erheben aber dennoch Kosten. Das Wort Freeware wird quasi als Lockbegriff verwendet. Wenn bei einer sog. Freeware Kosten erhoben werden und dies auch noch verschwiegen wird, so ist dies nicht nur unmoralisch, es ist illegal.

Entscheidung des Landgerichts Hamburg

Die Entscheidung, dass Freeware nur mit einem deutlich sichtbaren Hinweis kostenpflichtig angeboten werden darf, wurde inzwischen gerichtlich festgehalten. Es wird darauf verwiesen, dass ein durchschnittlicher Internet-User, der nicht immer mit allen Funktionen vertraut ist, verstehen muss, dass er für die Verwendung des Programms bezahlen muss. Der Begriff Freeware ist ansonsten für die Person irreführend und kann zu einem unbeabsichtigten Kauf führen. Wäre dies nicht öfters vorgekommen, hätte es das Gerichtsurteil (327 O 634/09) wohl nicht gegeben.Weiterlesen >>